B2B KI-Kompetenz-Check

EU AI Act Art. 4
Betroffenheits-Check

Kurz-Selbsteinschätzung für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Alle Annahmen sind als sichtbare Eingabefelder offengelegt – keine versteckten Schwellenwerte.

Rechtlicher Kontext

Art. 4 der EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) verpflichtet Anbieter und Betreiber, ab dem 02.02.2025 Maßnahmen zu ergreifen, um ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen.

⚠ Alle Zahlenfelder tragen den Hinweis „(bitte prüfen)“, da Art. 4 keine festen Grenzwerte vorschreibt.

Art. 4 gilt für Anbieter und Betreiber gleichermaßen.

Nur wenn Sie KI-Systeme bereitstellen, betreiben oder überwachen.

Art. 4 nennt keine Mindestschwelle. Bitte prüfen, wer betroffen ist.

Erhöht die Dringlichkeit der Kompetenznachweise deutlich.

0 %40%100 %

Art. 4 fordert „ausreichend“, definiert aber keine Prozentvorgabe.

Ohne Plan steigt der Nachweisaufwand. Bitte prüfen Sie Aktualität und Vollständigkeit.

Offene Parameter (bitte prüfen)

Die folgende Rechenlogik nutzt ausschließlich Ihre Eingaben. Alle Gewichtungen und Schwellen sind sichtbar und editierbar – keine versteckten Annahmen.

Ab welchem Score sehen Sie akuten Handlungsbedarf? Art. 4 definiert keine feste Grenze.

Ergebnis – Sofort sichtbar

Betroffenheits-Score (0 – 150+)
0
Wird sofort berechnet
Geben Sie Ihre Daten ein, um die Betroffenheit nach Art. 4 einzuschätzen.
Offene Handlungsfelder (geschätzt)
–
Ihr Schwellenwert
60

Wie funktioniert die Berechnung?

Die Rechenlogik ist vollständig offen im Quellcode. Kurz zusammengefasst:

Score = (Anbieter × w_provider) + (Betreiber × w_operator) + (KI_Einsatz × w_ai) + (Hochrisiko × w_highrisk) - (Dokumentation_% × w_doc_factor) + (Kein_Plan × w_no_plan)

Hinweis: Die Gewichtungen dienen ausschließlich der Orientierung. Art. 4 schreibt keine Punktwerte vor.